Das Landgericht Berlin entschied am Es reiche nicht aus, wenn die künstlich erzeugten Profile in den AGB erwähnt werden. Wann sind Fake-Profile irreführend? Kläger war die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv ; Beklagte die Betreiberin einer Flirt- und Datingplattform. Interessierte mussten sich registrieren und ein Nutzerprofil anlegen. Auf der Startseite der Webseite war ein sich umarmendes Paar abgebildet. Dies war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten auch erwähnt. Der Kläger mahnte die Beklagte ab und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die Beklagte gab im Folgenden auch eine Unterlassungserklärung ab. Darin verpflichtete sie sich, nicht mehr den Eindruck von realen Profilen zu erwecken. Der Kläger war der Ansicht, die abgegebene Unterlassungserklärung sei nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen, da sie nicht hinreichend klar sei. Aufgrund dessen reichte er Klage ein. Die Aufmachung der Plattform suggeriere, mit anderen Nutzern in Kontakt treten, andere Menschen kennenlernen, mit diesen flirten und diese treffen zu können. Damit könne darauf geschlossen werden, dass die Plattform für Menschen geeignet sei, die mit anderen eine nähere Beziehung eingehen wollen. Ein Treffen und ein Kennenlernen sei damit gar nicht möglich. Diese Erwartung werde auch durch die konkrete Aufmachung des Angebots verstärkt. So werde auf der Startseite ein sich umarmenden Paar abgebildet. Dort werbe die Beklagte damit, dass auf ihrer Plattform neue Bekanntschaften geschlossen und getroffen werden können. AGB korrigieren Aufmachung nicht Die Ansicht der Beklagten, den Nutzern gehe es auch um das Ausleben virtueller Fantasien, folgte das Gericht nicht. Denn nach der Aufmachung ihres Angebotes biete die Beklagte ein solches Angebot gerade nicht an. Der Verbraucher, der sich auf der Plattform anmeldet, erwarte daher keine solche Verstoß Gegen Agb Dating Portal. Dieses Verständnis werde auch nicht durch den Hinweis in den AGB korrigiert. Denn AGB werden vom Durchschnittsverbraucher in der Regel nicht gelesen. Zudem seien die AGB auch nicht der Ort, wo wesentliche Informationen zu den angebotenen Leistungen erwartet werden. Insbesondere müsse nicht damit gerechnet werden, dass dort Informationen präsentiert werden, welche im Widerspruch zur Erwartungshaltung stehen, die das Angebot gerade hervorruft. Keine wirklich Interessierten Das LG entschied, das Angebot sei irreführend. Dabei sei unerheblich, dass auch reale Nutzer registriert seien oder wie hoch der Anteil der iNutzer im Verhältnis zu den realen Nutzern ist. Wer sich dafür interessiere, andere Menschen näher kennenzulernen oder auf der Suche nach neuen Bekanntschaften ist, werde sich bei Kenntnis von möglichen gefakten Profilen gerade nicht anmelden. Auch entspreche das Profil nicht den Angaben, wenn nur gegen Entgelt kommuniziert werde. Dies gelte insbesondere, wenn nicht erkennbar sei, bei welchem Profil es sich um einen iNutzer handelt. Das Wissen, dass ggf. Unabhängig davon Verstoß Gegen Agb Dating Portal auch nicht von der Anzahl der iNutzer-Profile auf die Höhe der Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, auf ein solches Profil zu treffen. Denn dies hänge nicht allein von der reinen Anzahl der iNutzer-Profile ab, sondern vielmehr von deren Aktivität. Es müsse davon ausgegangen werden, dass iNutzer-Profile, die professionell von Moderatoren betrieben werden, wesentlich aktiver seien als echte Nutzer. Erwähnung in AGB nicht ausreichend Die Beklagte enthalte den Verbrauchern auch die erforderlichen Informationen vor. Denn diese seien nicht auf der Startseite, sondern lediglich in den AGB zu finden. Der Begriff des Vorenthaltens sei nicht auf Fälle beschränkt, in denen Information gar nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wann sind Fake-Profile irreführend? In vielen Fällen lassen die Datingplattform-Betreiber nicht locker. MEET US IN LONDON! Hinterlasse uns deinen Kommentar! Die teils perfiden Tricks etlicher Dating-Agenturen, können schnell kostspielig werden. In der Unterlassungserklärung müsse die zu unterlassende Verletzungshandlung so genau wie möglich beschrieben werden.
OLG München: erhöhte Formerfordernisse unwirksam
· Viele Online-Dating-Portale verwenden Profile, hinter denen bezahlte Mitarbeiter der Portale stecken. Verdächtige AGB-Formulierungen bei Dating-Plattformen: Solche Formulierungen weisen laut der Verbraucherzentrale Bayern auf falsche Profile hin. Online-Dating: Achtung Fake-Profile! Das Landgericht Berlin entschied am , dass ein Dating-Portal deutlich darauf hinweisen müsse, wenn es neben echten Nutzern auch. Nach dem Gesetz. In seinem Urteil stellte das OLG München klar, dass es gegen das AGB-Recht verstoße, wenn dem Kunden erhöhte Formerfordernisse auferlegt werden.Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Inhalt Wie gehen die Abzocker vor? Viele Online-Dating-Portale werben zwar mit echten Kontakten. Benutzerdaten erfolgreich gespeichert Sie können Ihre Daten jederzeit in Ihrem Benutzerkonto einsehen. Es können keine weiteren Codes erstellt werden. Drucken Senden Zitieren. Die Beklagte hatte versucht, die geforderte Schriftform mit einer bestehenden Missbrauchsmöglichkeit und der Sicherheit bezüglich der Identität des Kunden zu rechtfertigen. Der Kläger war der Ansicht, die abgegebene Unterlassungserklärung sei nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen, da sie nicht hinreichend klar sei. Ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen? Markiert mit: Schriftform. Bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie unseren Kundendienst. Insbesondere müsse nicht damit gerechnet werden, dass dort Informationen präsentiert werden, welche im Widerspruch zur Erwartungshaltung stehen, die das Angebot gerade hervorruft. Ein neues Passwort erstellen Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Ein erklärter Widerruf oder die Anfechtung eines vermeintlich geschlossenen Vertrages wird in vielen Fällen von den Betreibern der Datingportale trotz Aufforderung nicht bestätigt. Andere Mobilnummer verwenden. Zudem sei der Partnerbörse der Widerruf wirtschaftlich zumutbar, da das vollautomatisch erstellte Gutachten wohl kaum mehr als fünf Euro gekostet hätte Urt. Vorliegen von AGB Zunächst einmal müsste die Klausel eine allgemeine Geschäftsbedingung i. Wie sieht das Profil aus? Vertriebsrecht Arbeitsrecht Mietrecht Erbrecht Inkasso Datenschutz. Impressum Kontakt Datenschutz. Regelungen über die Kündigungsmöglichkeit sind aber bei Dauerschuldverhältnissen üblich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Casual Dating: Lust auf kein Abenteuer? Letzte Beiträge Anwalt als Mediator und Schlichter 5. Menü schliessen Schliessen. Nach dem Gesetz kann zwar die Schriftform vertraglich vereinbart werden, in diesem Fall ist die Schriftform aber auch gewahrt, wenn die Erklärung telekommunikativ — also per Fax oder E-Mail — übermittelt wird.